Die Arbeit untersucht die Anwendbarkeit des Rechtsmissbrauchs in der betrieblichen Mitbestimmung. Nach Systematisierung der zivilrechtlichen Rechtsmissbrauchslehre erfolgt die Ubertragung ins Betriebsverfassungsrecht. Die Arbeit wird abgerundet durch eine Auseinandersetzung mit der betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsfolge in Theorie und Praxis.